Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1. GRUNDSÄTZLICHES

Die hier aufgeführten AGB sind für jeden Veranstalter/Geschäftspartner bindend 
und sind Teil eines jeden Vertrages. 

Sonderregelungen werden im schriftlichen Vertrag, der vom Veranstalter/Geschäftspartner 
unterzeichnet werden muss, festgehalten ggf. per Email nachgefügt. 

Bei nachträglichen Änderungen per Email ist eine Bestätigung "Diskotreff mit Frank" der Gültigkeit notwendig. Der Vertrag kann per Email versendet und kann auf gleichem Wege unterzeichnet als Scan (PDF) zurückgesendet werden. Ein Zustellen per Post ist nicht erforderlich.

Verträge/Anfragen nach B2B im Fernabsatzvertragsgesetz sind insoweit ausgeschlossen bis 
zu einer beiderseitigen schriftlichen Annahmeerklärung vereinbart sind und bis dahin nur 
als unverbindliche Angebote zu verstehen.

 Gegnerische AGB werden bis zu einer schriftlichen Einigung generell widersprochen.

2 .TERMINRESERVIERUNG

"Diskotreff mit Frank" hält den Termin frei ab dem Zeitpunkt der verbindlichen Zusage durch den Veranstalter/Geschäftspartner. 

Bis dahin kann der Termin anderweitig vergeben werden. Bei Terminbuchungen besteht kein Widerrufsrecht. 

3. GAGE / FAHRTKOSTEN  

Die vereinbarte Gage ist am Veranstaltungstag in bar zu bezahlen. Schecks werden nicht akzeptiert.
Andere Vereinbarungen sind möglich.

Die Anfahrtskosten (Hin- und Rückfahrt) sind vom Veranstalter/Geschäftspartner zu bezahlen. Die Kosten pro Kilometer betragen 0,50 Euro Sie beinhalten die Wegezeitkosten und Kraftfahrzeugkosten (ausgehend vom Standort 09618 Brand-Erbisdorf). Spontane Spielzeitverlängerungen werden in Rechnung gestellt und bitte umgehend vom Veranstalter/Geschäftspartner beglichen.

4. STORNIERUNG DES ENGAGEMENTS / DER VERANSTALTUNG

Eine Stornierung seitens des Veranstalter/Geschäftspartner ist möglich. 
Die Stornierung ist schriftlich anzuzeigen, es gilt der Eingang der Stornierung  bei "Diskotreff mit Frank". Stornogebühren sind sofort fällig.

Bei jeder Stornierung betragen die Stornokosten 25% des Rechnungsbetrages. Fahrtkosten werden außer Acht gelassen - ausser bei Anreise. 

Wird die Veranstaltung nach Anreise durch den Veranstalter/Geschäftspartner abgesagt so verpflichtet 
sich dieser die vollen Stornogebühren zu entrichten. 

Sollte der Auftritt aus einem Grund, den der Veranstalter nicht zu verantworten hat, nicht stattfinden können, 
fallen ebenfalls entsprechende Gebühren an. 

Stornogebühren werdend nicht fällig, wenn durch höhere Gewalt der vertraglich festgelegte Auftritt nicht stattfinden kann. Das Absagen einer Veranstaltung aus privaten Gründen 
(Trennung bei Hochzeiten, Todesfall in der Familie) zählt NICHT zu Höherer Gewalt. 

In jedem Fall (Terminänderung, Stornierung) ist die "Diskotreff mit Frank" umgehend zu informieren.

5. KRANKHEIT "Diskotreff mit Frank"

Bei Krankheit "Diskotreff mit Frank" entfallen alle Ansprüche aus dem Vertrag.
"Diskotreff mit Frank" bemüht sich um passenden Ersatz. Alle bis dahin besprochenen Konditionen sind dann für diesen Ersatzkünstler ebenfalls gültig. 

Wird der Ersatzkünstler vom Veranstalter/Geschäftspartner nicht angenommen, so erlischt jeglicher 
Anspruch an "Diskotreff mit Frank".
Bei höherer Gewalt auf Seiten "Diskotreff mit Frank" werden keine Ansprüche vom 
Veranstalter/Geschäftspartner an "Diskotreff mit Frank" fällig.

6. SPIELZEIT / ANWESENHEITSZEIT

Für den Veranstaltungstag wird ein Startzeitpunkt festgelegt. Beginnend mit diesem beginnt die Berechnung der Gage bis zum festgelegten Endzeitpunkt.
Die Gage beinhaltet Erholungspausen für "Diskotreff mit Frank" von 5 bis max. 15 Minuten.
Sollte es auf Grund von Verspätungen oder Aktionen im Ablauf zu gravierenden Änderungen kommen, 
so werden Wartezeiten mit 40,00 € pro Stunde berechnet. Musikpausen, die nicht vom "Diskotreff mit Frank" verursacht werden und die in ihrer Länge nicht beeinflussbar sind (z.B. durch Spiele bei Hochzeiten, 
Show Einlagen, usw.), werden NICHT kostenfrei an die vereinbarte Spielzeit angehangen.
Die Spielzeit kann ggf. am Veranstaltungstag verlängert werden zu den entsprechenden Verlängerungsstundensätzen (40€). Jede angefangene Stunde zählt als ganze Stunde. 

Pro Stunde sind 5 bis 15 Min. Pause enthalten, die "Diskotreff mit Frank" zu seiner freien Verfügung 
hat, sofern kein Programmablauf vereinbart wurde. Unterbrechungen von Seiten des 
Veranstalter/Geschäftspartner im Sinne von Reden, Vorträgen und/oder Spielen 
bei Privatveranstaltungen werden ebenfalls fortgehend berechnet.

7. BESTIMMUNGEN, ANWEISUNGEN

7.1. SICHERHEITSBESTIMMUNGEN 

Der Veranstalter/Geschäftspartner sorgt auf seine Kosten und seine Verantwortung für den 
ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung und die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen. 
Bei Open Air Veranstaltungen übernimmt der Veranstalter/Geschäftspartner die volle Haftung 
für eventuelle Witterungsschäden am Equipment.

Der Veranstalter/Geschäftspartner verpflichtet sich, "Diskotreff mit Frank" schadlos von jeglicher Art
von Klagen, Schäden, Verlusten oder Forderungen zu halten, die durch Teilnehmer
an dieser Veranstaltung entstehen könnten. Insbesondere verpflichtet sich der
Veranstalter/Geschäftspartner, "Diskotreff mit Frank" von jeglicher Haftung und von allen
Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen
Sachbeschädigung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten, wegen des Ausfalls der
Dienstleistungen oder sonstiger Rechte ergeben, frei zu stellen.

7.2. TECHNIK und STROMANSCHLÜSSE

Der Veranstalter/Geschäftspartner stellt auf seine Verantwortung und Kosten Stromanschlüsse in 
unmittelbarer Nähe zur Bühne zur Verfügung. Technik in bedingtem Rahmen bringt "Diskotreff mit Frank" 
selbst mit. Die Stromversorgung ist vom Veranstalter/Geschäftspartner zu stellen. 

Der Veranstalter/Geschäftspartner sorgt für freie Zufahrtswege und stellt auf seine Verantwortung 
und Kosten einen vorschriftsmäßigen (nach VDE Vorgaben) installierten elektrischen Stromanschlüsse in unmittelbarer Nähe zur Bühne zur Verfügung (2 mal 16 Ampere).

7.3. WERBUNG / BEWERTUNGEN

Der Veranstalter/Geschäftspartner gestattet "Diskotreff mit Frank", am Veranstaltungstag, am 
Veranstaltungsort, Werbung für sich zu betreiben (u.a. Verteilung von Visitenkarten).

Onlinewerbung des Veranstalters/Geschäftspartners sowie nachträgliche Bewertungen auf Portalen sind immer vorab abzustimmen.

7.4. AUDIO- / VIDEO- / FOTO-AUFNAHMEN

Der Veranstalter/Geschäftspartner gestattet "Diskotreff mit Frank" unentgeltlich Audio-, Video-, Foto-
Aufnahmen von seinem Auftritt anzufertigen. Sämtliche eventuellen Rechte für diese 
Aufnahmen werden unwiderruflich vom Vertragspartner an "Diskotreff mit Frank" abgegeben. 
Das dazu nötige Equipment wird vom Künstler insofern versteckt, dass es keine Gäste behindert. 

Weder der Veranstalter/Geschäftspartner, noch andere Personen gleich welcher Art, dürfen ohne Zustimmung
von der Darbietungen Mitschnitte auf Ton- und Bildträger vornehmen.

7.5. KÜNSTLERISCHE FREIHEIT UND SONGWAHL


"Diskotreff mit Frank" ist in seiner Darbietung frei, insbesondere hinsichtlich der Art der
Präsentation. Musikwünsche können von jedem Song der legal beschafft werden kann, angebracht werden.
Eine Pflicht zur Aufführung von gewünschten Musikstücken besteht nicht.

7.6. VERPFLEGUNG
 
Essen und Getränke im üblichen Rahmen sind für "Diskotreff mit Frank"  kostenfrei und stehen ab Aufbau der Technik zur Verfügung.

8. STILLSCHWEIGEN

Der Vertragspartner/Veranstalter bewahrt gegenüber Dritten, über alle in diesem Vertrag vereinbarten Punkte, Stillschweigen.

 

9. GEMA / Gebühren

 Die Anmeldungen, GEMA-Gebühren und Genehmigungen für Ordnungsamt, Polizei,
Miete oder evtl. Verwarnungsgelder, zahlt in jedem Fall der Veranstalter/Geschäftspartner.

10. GESONDERTE ODER/UND GEÄNDERTE VEREINBARUNGEN

Sondervereinbarungen werden immer im Vertrag schriftlich festgehalten.
Kurzfristige Änderungen, sind per Email schriftlich einzureichen, bedürfen jedoch der Zustimmung
von "Diskotreff mit Frank".

11. GERICHTSSTAND:

Gerichtsstand ist Freiberg / Sachsen

 12. SONSTIGE VEREINBARUNGEN

Alle Verträge werden schriftlich und durch lesbare Unterschrift gefasst.
Artfremde Vertragsverhältnisse/Folgeverträge/Werbe- und Unterverträge durch versteckte 
Angebote/Geschäftsanbahnung/Täuschungen insbesondere durch Auftragsagenturen, IT-Dienstleister sowie 
Telefonmarketing führen im Zweifelsfall zu Honorarzahlungen von 10000€ als Entschädigung an "Diskotreff mit Frank". 

Sind einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen anfechtbar oder unwirksam, so wird die
Gültigkeit dieser Vertragsbedingungen im Übrigen hierdurch nicht berührt. Änderungen und
Ergänzungen der Vertragsbedingungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Mündliche/telefonische
Nebenabrede gelten als nicht getroffen.
(letzte Änderung 01.07.2022)