Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB)
1. GRUNDSÄTZLICHES
Die hier aufgeführten AGB sind für jeden Veranstalter/Geschäftspartner bindend
und
sind Teil eines jeden Vertrages.
Sonderregelungen werden im
schriftlichen Vertrag, der vom Veranstalter/Geschäftspartner
unterzeichnet
werden muss, festgehalten ggf. per Email nachgefügt.
Bei nachträglichen Änderungen per Email ist eine Bestätigung "Diskotreff mit Frank" der Gültigkeit notwendig. Der Vertrag kann per Email versendet und kann auf gleichem Wege unterzeichnet als Scan (PDF) zurückgesendet werden. Ein Zustellen per Post ist nicht erforderlich.
Verträge/Anfragen nach B2B im Fernabsatzvertragsgesetz sind insoweit ausgeschlossen bis
zu einer beiderseitigen schriftlichen Annahmeerklärung vereinbart sind und bis dahin nur
als unverbindliche Angebote zu verstehen.
Gegnerische AGB werden bis zu einer schriftlichen Einigung generell widersprochen.
2 .TERMINRESERVIERUNG
"Diskotreff mit Frank" hält den Termin frei ab dem Zeitpunkt der verbindlichen Zusage durch den Veranstalter/Geschäftspartner.
Bis dahin kann der Termin anderweitig vergeben werden. Bei Terminbuchungen besteht kein Widerrufsrecht.
3. GAGE / FAHRTKOSTEN
Die vereinbarte
Gage ist am Veranstaltungstag in bar zu bezahlen. Schecks
werden nicht akzeptiert.
Andere Vereinbarungen sind möglich.
Die Anfahrtskosten (Hin- und Rückfahrt) sind vom Veranstalter/Geschäftspartner zu bezahlen. Die Kosten pro Kilometer betragen 0,50 Euro Sie beinhalten die Wegezeitkosten und Kraftfahrzeugkosten (ausgehend vom Standort 09618 Brand-Erbisdorf). Spontane Spielzeitverlängerungen werden in Rechnung gestellt und bitte umgehend vom Veranstalter/Geschäftspartner beglichen.
4. STORNIERUNG DES ENGAGEMENTS / DER VERANSTALTUNG
Eine Stornierung seitens des Veranstalter/Geschäftspartner ist möglich.
Die
Stornierung ist schriftlich anzuzeigen, es gilt der Eingang der
Stornierung bei "Diskotreff mit Frank". Stornogebühren sind sofort fällig.
Bei jeder Stornierung betragen die Stornokosten 25% des Rechnungsbetrages. Fahrtkosten werden außer Acht gelassen - ausser bei Anreise.
Wird
die Veranstaltung nach Anreise durch den Veranstalter/Geschäftspartner abgesagt so
verpflichtet
sich dieser die vollen Stornogebühren zu entrichten.
Sollte der Auftritt aus einem Grund, den der Veranstalter nicht zu
verantworten hat, nicht stattfinden können,
fallen ebenfalls
entsprechende Gebühren an.
Stornogebühren werdend nicht fällig, wenn
durch höhere Gewalt der vertraglich festgelegte Auftritt nicht
stattfinden kann. Das Absagen einer Veranstaltung aus privaten Gründen
(Trennung bei Hochzeiten, Todesfall in der Familie) zählt NICHT zu
Höherer Gewalt.
In jedem Fall (Terminänderung, Stornierung) ist die "Diskotreff mit Frank" umgehend zu informieren.
5. KRANKHEIT "Diskotreff mit Frank"
Bei Krankheit "Diskotreff mit Frank" entfallen alle Ansprüche aus dem
Vertrag.
"Diskotreff mit Frank" bemüht sich um passenden Ersatz. Alle bis dahin
besprochenen Konditionen sind dann für diesen Ersatzkünstler
ebenfalls gültig.
Wird der Ersatzkünstler vom Veranstalter/Geschäftspartner nicht
angenommen, so erlischt jeglicher
Anspruch an "Diskotreff mit Frank".
Bei höherer Gewalt auf Seiten
"Diskotreff mit Frank" werden keine Ansprüche vom
Veranstalter/Geschäftspartner an "Diskotreff mit Frank" fällig.
6. SPIELZEIT / ANWESENHEITSZEIT
Für den Veranstaltungstag wird ein Startzeitpunkt festgelegt.
Beginnend mit diesem beginnt die Berechnung der Gage bis zum
festgelegten Endzeitpunkt.
Die Gage beinhaltet
Erholungspausen für "Diskotreff mit Frank" von 5 bis max. 15 Minuten.
Sollte
es auf Grund von Verspätungen oder Aktionen im Ablauf zu gravierenden
Änderungen kommen,
so werden Wartezeiten mit 40,00 € pro
Stunde berechnet. Musikpausen, die nicht vom "Diskotreff mit Frank" verursacht
werden und die in ihrer Länge nicht beeinflussbar sind
(z.B. durch Spiele bei Hochzeiten,
Show Einlagen, usw.),
werden NICHT kostenfrei an die vereinbarte Spielzeit
angehangen.
Die Spielzeit kann ggf. am Veranstaltungstag verlängert
werden zu den entsprechenden Verlängerungsstundensätzen (40€). Jede angefangene Stunde zählt als ganze
Stunde.
Pro Stunde
sind 5 bis 15 Min. Pause enthalten, die "Diskotreff mit Frank" zu seiner freien
Verfügung
hat, sofern kein Programmablauf vereinbart
wurde. Unterbrechungen von Seiten des
Veranstalter/Geschäftspartner im Sinne von
Reden, Vorträgen und/oder Spielen
bei Privatveranstaltungen werden
ebenfalls fortgehend berechnet.
7. BESTIMMUNGEN, ANWEISUNGEN
7.1. SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
Der Veranstalter/Geschäftspartner sorgt auf seine Kosten und seine
Verantwortung für den
ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung und die
Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen.
Bei Open Air
Veranstaltungen übernimmt der Veranstalter/Geschäftspartner die volle Haftung
für
eventuelle Witterungsschäden am Equipment.
Der Veranstalter/Geschäftspartner verpflichtet sich, "Diskotreff mit Frank"
schadlos von jeglicher Art
von Klagen, Schäden, Verlusten oder Forderungen zu halten,
die durch Teilnehmer
an dieser Veranstaltung entstehen könnten. Insbesondere
verpflichtet sich der
Veranstalter/Geschäftspartner, "Diskotreff mit Frank" von jeglicher Haftung
und von allen
Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus
Schäden wegen
Sachbeschädigung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten,
wegen des Ausfalls der
Dienstleistungen oder sonstiger Rechte ergeben, frei zu
stellen.
7.2. TECHNIK und STROMANSCHLÜSSE
Der Veranstalter/Geschäftspartner stellt auf seine Verantwortung
und Kosten Stromanschlüsse in
unmittelbarer Nähe zur Bühne zur
Verfügung. Technik in bedingtem Rahmen bringt "Diskotreff mit Frank"
selbst mit. Die Stromversorgung ist vom Veranstalter/Geschäftspartner zu stellen.
Der Veranstalter/Geschäftspartner sorgt für freie Zufahrtswege und stellt auf seine Verantwortung
und
Kosten einen vorschriftsmäßigen (nach VDE Vorgaben) installierten
elektrischen Stromanschlüsse in unmittelbarer Nähe zur Bühne zur
Verfügung (2 mal 16 Ampere).
7.3. WERBUNG / BEWERTUNGEN
Der Veranstalter/Geschäftspartner gestattet "Diskotreff mit Frank", am Veranstaltungstag, am
Veranstaltungsort, Werbung für sich zu betreiben (u.a. Verteilung von
Visitenkarten).
Onlinewerbung des Veranstalters/Geschäftspartners sowie nachträgliche Bewertungen auf Portalen sind immer vorab abzustimmen.
7.4. AUDIO- / VIDEO- / FOTO-AUFNAHMEN
Der Veranstalter/Geschäftspartner gestattet "Diskotreff mit Frank" unentgeltlich Audio-,
Video-, Foto-
Aufnahmen von seinem Auftritt anzufertigen. Sämtliche
eventuellen Rechte für diese
Aufnahmen werden unwiderruflich
vom Vertragspartner an "Diskotreff mit Frank" abgegeben.
Das dazu nötige
Equipment wird vom Künstler insofern versteckt, dass es keine Gäste
behindert.
Weder der Veranstalter/Geschäftspartner, noch andere Personen gleich
welcher Art, dürfen ohne Zustimmung
von der Darbietungen Mitschnitte auf Ton- und Bildträger
vornehmen.
7.5. KÜNSTLERISCHE FREIHEIT UND SONGWAHL
Präsentation. Musikwünsche können von jedem Song der legal beschafft werden kann, angebracht werden.
Eine Pflicht zur Aufführung von gewünschten Musikstücken besteht nicht.
8. STILLSCHWEIGEN
Der Vertragspartner/Veranstalter bewahrt gegenüber Dritten, über alle in diesem Vertrag vereinbarten Punkte, Stillschweigen.
9. GEMA / Gebühren
Die Anmeldungen,
GEMA-Gebühren und Genehmigungen für Ordnungsamt, Polizei,
Miete oder evtl. Verwarnungsgelder, zahlt in jedem Fall
der Veranstalter/Geschäftspartner.
10. GESONDERTE ODER/UND GEÄNDERTE VEREINBARUNGEN
Kurzfristige Änderungen, sind per Email schriftlich einzureichen, bedürfen jedoch der Zustimmung
von "Diskotreff mit Frank".
11. GERICHTSSTAND:
Gerichtsstand ist Freiberg / Sachsen
Alle Verträge werden schriftlich und durch lesbare Unterschrift gefasst.
Artfremde Vertragsverhältnisse/Folgeverträge/Werbe- und Unterverträge durch versteckte
Angebote/Geschäftsanbahnung/Täuschungen insbesondere durch Auftragsagenturen, IT-Dienstleister sowie
Telefonmarketing führen
im Zweifelsfall zu Honorarzahlungen von 10000€ als Entschädigung an "Diskotreff mit Frank".
Gültigkeit dieser Vertragsbedingungen im Übrigen hierdurch nicht berührt. Änderungen und
Ergänzungen der Vertragsbedingungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Mündliche/telefonische
Nebenabrede gelten als nicht getroffen.